Glossar Nachhaltige Beschafung
Beschaffung ist kein Feierabendthema.
Dafür haben Sie ja uns!
Die Welt der nachhaltigen Beschaffung ist voll von Fachbegriffen. Die wichtigsten Fachbegriffe zu nachhaltiger Beschaffung haben wir Ihnen hier kurz erläutert.
Fachbegrife der Nachhaltigen Beschaffung
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Agenda 2030
Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verfolgt das Ziel, eine Welt zu gestalten, in der ökologisch verträgliches, sozial gerechtes und wirtschaftlich tragfähiges Handeln möglich ist. Ihr Herzstück bilden die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) mit insgesamt 169 Unterzielen. Diese decken ein breites Spektrum an Themen ab, die für eine nachhaltige Zukunft notwendig sind. Die Agenda wurde im September 2015 auf dem UN-Weltgipfel von allen 193 Mitgliedstaaten verabschiedet und ist seit dem 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren in Kraft.
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Alternative Nachweise
Im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren können nicht nur Gütezeichen als Nachweis für die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien herangezogen werden – auch andere Formen des Nachweises sind zulässig. Denn nicht für alle Anforderungen oder Produktgruppen existieren passende Gütezeichen. Zudem sind öffentliche Auftraggeber*innen verpflichtet, gleichwertige Nachweise zu akzeptieren. So kann etwa für eine durchgeführte Risikoanalyse entweder ein Gütezeichen oder die Analyse selbst als Nachweis eingereicht werden. Empfehlenswert ist es, im Vorfeld konkrete Anforderungen an alternative Nachweise zu definieren – beispielsweise, welche Informationen darin enthalten sein müssen.
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Audits / Sozialaudits
Audits dienen der Überprüfung, ob bestimmte Anforderungen eingehalten werden. Sie werden von speziell geschulten Auditor*innen durchgeführt. In globalen Lieferketten erfolgt diese Kontrolle häufig direkt in den Produktionsstätten der Herkunftsländer – insbesondere zur Bewertung der Arbeitsbedingungen. Viele Gütezeichen beruhen auf solchen sogenannten Sozialaudits. Diese Methode steht jedoch auch in der Kritik, da die Qualität der Umsetzung stark variieren kann. Daher gelten Audits eher als ergänzendes Instrument zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und nicht als alleinige Maßnahme (vgl. unternehmerische Sorgfaltspflichten).
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CO₂-Schattenpreis und Beschaffung
Laut § 59 VgV sowie § 43 UVgO kann ein öffentlicher Auftraggeber vorgeben, dass bei der Berechnung der Lebenszykluskosten eines Produkts auch externe Umweltkosten berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um Kosten, die durch Umweltbelastungen entstehen, welche mit der Leistung während ihres gesamten Lebenszyklus verbunden sind – vorausgesetzt, ihr Geldwert kann gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Absatz 3) ermittelt und geprüft werden. Zu diesen externen Kosten zählen insbesondere Emissionen von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen sowie Ausgaben zur Eindämmung des Klimawandels. Eine gängige Methode ist hierbei die Multiplikation der CO₂-Emissionen mit einem sogenannten CO₂-Schattenpreis. Schulungen zu diesem Thema werden von ressourcenwunder angeboten.
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Existenzlohn / Existenzsichernder Lohn
Ein Existenzlohn ist so bemessen, dass er die grundlegenden Bedürfnisse eines Menschen und seiner Familie deckt und sie vor Armut schützt. Dazu zählen unter anderem angemessener Wohnraum, Ernährung, Bildung, Gesundheitsversorgung sowie ein gewisser finanzieller Spielraum für Rücklagen. Für verschiedene Regionen existieren angepasste Berechnungsmodelle, wie etwa der Asia Floor Wage für Asien oder der Europe Floor Wage für Europa. In vielen Ländern liegt der gesetzlich festgelegte Mindestlohn deutlich unter dem Niveau eines existenzsichernden Lohns.
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Fabrikzertifikat
Ein Fabrikzertifikat bescheinigt, dass ein Produktionsbetrieb auf einer bestimmten Stufe der Lieferkette definierte Anforderungen erfüllt. Im Gegensatz zu Produktsiegeln wird das Zertifikat nicht am Endprodukt selbst angebracht, sondern bezieht sich ausschließlich auf die jeweilige Fertigungsstätte.
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Faire Beschaffung
Faire Beschaffung bezeichnet den Einkauf durch öffentliche Stellen, bei dem neben Preis und Qualität auch die Einhaltung von Kriterien des Fairen Handels bei der Herstellung der ausgeschriebenen Leistungen eine wesentliche Rolle spielt.
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Gütezeichen
Gütezeichen sind ein zentrales Instrument zur Förderung und Zertifizierung ökologisch und sozial verantwortungsvoller Produktionsbedingungen. Sie kennzeichnen Produkte, die unter umwelt- und/oder sozialverträglichen Bedingungen hergestellt wurden, und erleichtern Verbraucher*innen eine bewusste Kaufentscheidung. Synonyme für Gütezeichen sind unter anderem Label, Standard, Zertifikat oder Siegel. Um glaubwürdig zu sein, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein: Die Kriterien sollten klar formuliert, überprüfbar und von unabhängigen Dritten kontrolliert werden. Transparenz – etwa durch öffentlich zugängliche Dokumente wie den Standard selbst – ist entscheidend. Je wirksamer die Umsetzungs- und Kontrollmechanismen auf Nachhaltigkeitsziele ausgerichtet sind, desto glaubwürdiger ist das jeweilige Gütezeichen.
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Gütezeichenfinder
Der Gütezeichenfinder ist ein kostenfreies Online-Tool auf der Plattform Kompass Nachhaltigkeit. Es unterstützt Beschaffungsverantwortliche dabei, passende Standards zu identifizieren und verschiedene Gütezeichen miteinander zu vergleichen. Zusätzlich enthält das Tool Anbieterlisten, die aufzeigen, welche Gütezeichen, Zertifikate oder Mitgliedschaften Herstellerunternehmen nachweisen können.
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ILO
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist die älteste Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Sie ist verantwortlich für die Entwicklung, Formulierung und Durchsetzung verbindlicher internationaler Arbeits- und Sozialstandards. Zu den Hauptzielen der ILO zählen die Förderung menschenwürdiger Arbeit, sozialer Sicherheit sowie die Stärkung des sozialen Dialogs.
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ILO-Kernarbeitsnormen
Die ILO-Kernarbeitsnormen wurden von der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation – kurz ILO) definiert und umfassen fünf grundlegende Prinzipien. Seit Juni 2022 gehören auch Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit dazu. Diese Grundprinzipien sind in zehn Übereinkommen, den sogenannten Kernarbeitsnormen, konkret ausgearbeitet:
Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Übereinkommen 87 und 98)
Beseitigung der Zwangsarbeit (Übereinkommen 29 und 105)
Abschaffung der Kinderarbeit (Übereinkommen 138 und 182)
Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Übereinkommen 100 und 111)
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (Übereinkommen 155 und 187)
Die ILO-Kernarbeitsnormen stellen Mindestanforderungen dar, greifen jedoch teilweise nicht weit genug, um eklatante Probleme, wie unsichere Arbeitsverhältnisse oder unzureichende Löhne, abzudecken. Je nach Produkt kann es daher sinnvoll sein, zusätzlich weitergehende Standards zu berücksichtigen, beispielsweise weitere ILO-Normen oder Kriterien des Fairen Handels.
Außerdem ist zu beachten, dass die Übereinkommen 155 und 187 erst 2022 in die ILO-Kernarbeitsnormen aufgenommen wurden und in vielen Landesgesetzen, in denen die ILO-Kernarbeitsnormen verpflichtend sind, noch nicht explizit genannt werden.
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Klimafreundliche Beschaffung
Klimafreundliche öffentliche Beschaffung umfasst sämtliche Maßnahmen und Strategien, die darauf abzielen, im Rahmen von Beschaffungsprozessen der öffentlichen Hand die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) zu reduzieren. Im Vergleich zur herkömmlichen Beschaffung führen diese Maßnahmen zu einer messbaren Verringerung des CO₂-Ausstoßes entlang des gesamten Produkt- oder Dienstleistungslebenszyklus.
Zu den zentralen Instrumenten zählen unter anderem die Integration von klimaschutzorientierten Nachhaltigkeitskriterien in die Leistungsbeschreibung, also in die Anforderungen an die zu beschaffenden Waren oder Dienstleistungen. Auch die Berücksichtigung solcher Kriterien bei der Zuschlagsbewertung ermöglicht es, klimafreundliche Angebote bevorzugt auszuwählen.
Darüber hinaus können ökologische Lebenszykluskosten, die sämtliche Umweltwirkungen während der Nutzungsdauer eines Produkts oder einer Dienstleistung berücksichtigen, in die wirtschaftliche Bewertung einbezogen werden. Hierbei wird häufig ein CO₂-Schattenpreis angewendet, der den monetären Wert der verursachten Treibhausgasemissionen abbildet. Dies ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung der Wirtschaftlichkeit, die über den reinen Anschaffungspreis hinausgeht.
Insgesamt trägt die klimafreundliche Beschaffung somit dazu bei, die öffentlichen Ausgaben umweltbewusster zu gestalten, Klimaziele zu erreichen und einen Beitrag zum globalen Klimaschutz zu leisten.
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Kreislaufwirtschaft und Beschaffung
Die herkömmliche lineare Wirtschaftsweise – „Abbauen – Produzieren – Konsumieren – Wegwerfen“ – führt zu erheblichen ökologischen und sozialen Problemen. Diese Art des Wirtschaftens belastet die Umwelt stark, da wertvolle Ressourcen häufig unnötig verbraucht und Abfälle erzeugt werden, die nicht wiederverwertet werden. Gleichzeitig führt die lineare Wirtschaft zunehmend zu Engpässen bei Rohstoffen sowie zu steigenden Preisen, was auch wirtschaftliche Risiken mit sich bringt.
Die Kreislaufwirtschaft hingegen verfolgt das Ziel, Produkte und Materialien von Anfang an so zu gestalten, dass sie möglichst lange im Wirtschaftskreislauf bleiben. Das bedeutet, Produkte werden kreislauffähig entworfen, sodass sie nach ihrer Nutzung nicht zu Müll werden, sondern wiederverwendet, repariert, aufgearbeitet oder recycelt werden können. So bleiben wertvolle Rohstoffe erhalten und der Bedarf an Primärressourcen sinkt.
In der öffentlichen Beschaffung können Kommunen diese Prinzipien aktiv fördern, indem sie zirkuläre Kriterien in Ausschreibungen aufnehmen. Beispielsweise können Anforderungen gestellt werden wie:
Verwendung von recycelten oder wiederverwertbaren Materialien bei der Produktherstellung (z. B. Möbel aus recyceltem Holz oder Kunststoff).
Produkte, die leicht reparierbar sind und für die Ersatzteile verfügbar bleiben (z. B. modulare Elektronikgeräte oder langlebige Straßenbeleuchtung).
Angebote von Leasing- oder Mietmodellen statt reiner Kaufmodelle, bei denen Hersteller für Rücknahme und Wiederaufbereitung verantwortlich sind.
Vermeidung von Einwegverpackungen und Förderung von Mehrweg- oder Recyclingverpackungen.
Durch die Berücksichtigung solcher Kriterien leisten Kommunen einen bedeutenden Beitrag zum Klima- und Umweltschutz, indem sie Ressourcenschonung fördern, Abfall reduzieren und die Lebensdauer von Produkten verlängern. Gleichzeitig profitieren sie von wirtschaftlicher Stabilität durch geringere Abhängigkeit von knappen Rohstoffen.
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Kriterien des Fairen Handels
Der Faire Handel wird insbesondere mit einer gerechteren Bezahlung von Produzentinnen und Produzenten aus den Ländern des Globalen Südens in Verbindung gebracht. Doch der Faire Handel steht für weit mehr als diesen einen wichtigen Grundsatz.
Die WFTO (World Fair Trade Organisation) hat daher zehn Kriterien entwickelt, die sich alle im Selbstverstädnis des Fairen Handels wiederfinden, die sie im Einzelenen hier nachlesen können: Zehn Grundsätze des fairen Handels (PDF)
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Lebenszykluskosten
Zur umfassenden Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Waren und Dienstleistungen sollten neben den reinen Anschaffungskosten auch alle Folgekosten berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem Kosten für Nutzung, Wartung, Reparatur und Entsorgung. Ebenfalls einbezogen werden sollten sogenannte externalisierte Kosten, die etwa durch Umweltbelastungen während der Herstellung oder Nutzung entstehen.
Zur Berechnung der Lebenszykluskosten gibt es heute verschiedene etablierte Methoden, die eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen über den gesamten Produktlebenszyklus ermöglichen. ressourcenwunder bietet hierzu konkrete Schulungen an.
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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das sogenannte Lieferkettengesetz regelt in Deutschland erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Es trat am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden. Diese Unternehmen sind seitdem verpflichtet, Nachweise über die Einhaltung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten vorzuhalten.
Bei Konzernen werden dabei alle Mitarbeitenden von Tochterunternehmen dem Mutterkonzern zugerechnet. Auch kommunale Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen vom LkSG betroffen sein, beispielsweise wenn sie bei der Auswahl ihrer Lieferanten – und somit in ihren Ausschreibungen – auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards achten müssen.
Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder sowie der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren.
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Markterkundung
Nach § 28 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber*innen im Rahmen der Vorbereitung einer Auftragsvergabe Markterkundungen durchführen. Ziel ist es, die Unternehmen über geplante Auftragsvergaben und deren Anforderungen zu informieren.
Eine Markterkundung ist eine spezielle Form der Marktforschung, die Auftraggeber*innen dabei unterstützt, Informationen darüber zu gewinnen, welche Leistungen der Markt anbietet. Dazu zählen beispielsweise die Analyse des Marktes und der Nachweise sowie der Austausch im Rahmen von Marktdialogen.
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Mengenausgleich
Der Begriff „Mengenausgleich“ betrifft eine bestimmte Zertifizierung mit dem Fairtrade-Gütezeichen. Ist ein Prdukt als "mit Mengenausgleich" zertifiziert, bedeutet dies, dass Unternehmen in der Herstellung dieses Produktes fair gehandelte Rohstoffe bei der Verarbeitung, Lagerung oder während des Transports mit handelsüblichen Produkten mischen dürfen.
Dabei müssen die genauen Mengen- und Geldflüsse entlang der gesamten Warenkette sorgfältig dokumentiert werden. Die unabhängige Zertifizierungsorganisation Flocert GmbH überprüft diese Dokumentation.
Am Ende dürfen die Unternehmen mengenmäßig nur so viel Ware als „Fairtrade“ kennzeichnen und verkaufen, wie sie tatsächlich Fairtrade-Rohstoffe eingekauft haben. Das heißt, dass beispiesweise in einem unter Mengenausgleich Fairtrade zertifiziertem Orangensaft physisch nicht nur fair angebaute Orangen enthalten sein müssen. Gleichzeitig werden die Säfte aus den fair gehandelten Orangen in konventionelle, nicht zertifizierte Produkte gemischt.
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Multi-Stakeholder-Initiative (MSI)
Multi-Stakeholder-Initiativen sind vielfältige Zusammenschlüsse mit unterschiedlichem Grad an Verbindlichkeit, bei denen Nichtregierungsorganisationen (NRO), Gewerkschaften, Unternehmen und/oder staatliche Stellen gemeinsam Lösungsansätze entwickeln, um die menschenrechtliche und ökologische Verantwortung entlang von Lieferketten zu stärken.
Manche Initiativen verfolgen konkrete Zielvereinbarungen zwischen den Mitgliedern, während andere auf die Entwicklung sozialer oder ökologischer Standards bzw. Zertifizierungen abzielen. Im Unterschied zu Produkt-Gütezeichen beziehen sich die festgelegten Kriterien hierbei auf das gesamte Unternehmen und nicht nur auf einzelne Produkte.
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Nachhaltige Beschaffung
„Nachhaltige Beschaffung“ ist der Einkauf der öffentlichen Hand, der neben Preis und Qualität die Einhaltung von ökologischen wie auch sozialen Kriterien in der Herstellung des Auftragsgegenstandes maßgeblich berücksichtigt.
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Nachweisfragebogen
Der Begriff Nachweisfragebogen (oder auch Bieterfragebogen) bezieht sich in diesem Fall auf Fragenkataloge, die Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Waren und Dienstleistungen stellen. Darin sind Fragen bzw. Kriterien formuliert, denen jeweils passende Gütezeichen und weitere Nachweise (z.B. Mitgliedschaften in Multi-Stakeholder-Initiativen oder andere alternative Nachweise) zugeordnet werden.
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Produktsiegel
Grafische oder schriftliche Produktkennzeichnung, die eine Aussage über bestimmte Eigenschaften eines Produktes oder seines Fertigungsprozesses machen soll. Ein Produktsiegel bezieht sich nur auf ein bestimmtes Produkt, d.h. ein Unternehmen kann auch ungesiegelte Produkte im Sortiment haben. Produktsiegel sind von Fabrikzertifikaten (beziehen sich auf einen bestimmten Zuliefererbetrieb) und Multi-Stakeholder-Initiativen (beziehen sich auf das gesamte Unternehmen) zu unterscheiden. Fachlich spricht man in der Beschaffung eher von "Gütezeichen".
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Risikoanalyse
Die Risikoanalyse ist Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements. Nach dem LkSG sind Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, mit diesen Sorgfaltspflichten verbundenen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren und gegebenenfalls vorliegende Verletzungen von Pflichten in diesen Bereichen zu beenden. Dazu muss das betreffende Unternehmen die entsprechenden Risiken ermitteln, gewichten und gegebenenfalls priorisieren.
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Sensible Produktgruppen
Sensible Produktgruppen umfassen Produkte, bei deren Herstellung oder Gewinnung ein erhöhtes Risiko besteht, dass dabei die in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verankerten Mindeststandards und/oder weitere menschenrechtliche Vorgaben missachtet wurden. Das Risiko gilt als besonders hoch, wenn es Hinweise auf Arbeits- oder Menschenrechtsverletzungen im jeweiligen Herkunftsland gibt.
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Sorgfaltspflichten
Zur Stärkung nachhaltiger Lieferketten haben die 38 Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die sogenannten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen erarbeitet. Diese Leitlinien enthalten Empfehlungen an Unternehmen und Staaten, um mögliche negative Folgen wirtschaftlicher Aktivitäten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Im Fokus stehen dabei unter anderem die menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflicht. Auch das deutsche Lieferkettengesetz orientiert sich an diesen Leitlinien.
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Umweltproduktdeklaration (EPD)
Eine Umweltproduktdeklaration (Environmental Product Declaration) ist ein dokumentiertes Ökobilanz-Ergebnis für ein Produkt . EPDs enthalten transparent nachvollziehbare Zahlen zu den Umweltauswirkungen eines Produkts (z.B. CO₂-Emissionen, Energiebedarf) über dessen gesamten Lebenszyklus. Sie sind von unabhängigen Dritten geprüft und folgen internationalen Standards. Beschaffer*innen können anhand einer EPD vergleichen, welches Produkt – etwa welches Material oder welche Maschine – insgesamt ökologischer ist.
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Wirtschaftlichkeitsanalyse
Im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften (z.B. VgV, GWB) sowie der Haushaltsordnungen von Ländern und des Bundes sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit definiert. Wichtig für die Beschaffung: Das wirtschaftlichste Angebot ist nicht automatisch das Angebot mit dem niedrigsten Anschaffungspreis. gemäß der Regelungen im Vergaberecht ist die Wirtschaftlichkeit als bestes "Preis-Leistungsverhältnis" definiert, wobei die Leistung auch ökologische und soziale Qualitätsmerkmale entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben enthalten kann. Außerdem soll bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse wo immer möglich auch externe Kosten für die Umwelt mit betrachtet werden, zum Beispiel mittels eines CO2-Schattenpreises.
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Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien im Vergabeverfahren bezeichnen jene Faktoren, die der Auftraggeber bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt und die in seine Entscheidung über die Zuschlagserteilung einfließen. Sie beziehen sich immer auf die Leistungsinhalte der entsprechenden Angebote. Sie müssen diskriminierungsfrei, transparent, sachgemäß und willkürfrei sein. Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben.
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Ajit Thamburaj
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